Berufsbezeichnung: Zahnarzt verliehen in Österreich
Zuständige Kammer: Zahnärztekammer OÖ
Verliehen durch: Österreich
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen: Die Tätigkeit unterliegt dem Ärztegesetz.
Regelungen einsehbar unter: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe